Anpassung der Mehrwertsteuer zum Jahreswechsel 2020 / 2021
- Von Systemhaus Kolb
- In Allgemein
So schnell ist ein halbes Jahr vergangen, und die Mehrwertsteuersenkung verabschiedet sich zum Jahreswechsel wieder.
Ziel dieser Anpassung war in erster Linie die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen bei Privatkunden aufgrund günstigerer Endpreise zu steigern. Durch die Pandemie finanziell stark belastete Unternehmen konnten sich auch dafür entscheiden, die geringere Mehrwertsteuer einzubehalten, um so ihre Gewinnmarge zu erhöhen.
Ab dem 01.01.2021 gelten also wieder die originären Regelsteuersätze. Somit wird die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von 5 auf 7 Prozent angehoben.
Damit Sie im nächsten Jahr problemlos die verbindlichen Regelsteuersätze ausweisen können, hat SelectLine entsprechende Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Hier erfahren Sie was geprüft werden muss und worauf Sie unbedingt achten sollten.
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